1 Die Richard-Schirrmann-Schule

1.1 Leitbild

Auf Grundlage eines ersten Entwurfs des Kollegiums und der pädagogischen Mitarbeiterinnen der OGS sowie Anregungen aus dem Schülerparlament, wurde das Leitbild in der Schulpflegschaft ergänzt, und als Konsens in der Schulkonferenz festgelegt.

 

Wir legen Wert darauf, dass die Kinder mit Freude lernen.

Gemeinsam mit den Kindern gestalten wir Schule als einen Lebens- und Lernraum, so dass sie gerne zur Schule kommen und sich auf das Miteinander, sowie die gemeinsame Arbeit freuen können. Die natürliche Wissbegierde der Kinder und ihre Motivation etwas zu lernen, werden durch Lob und Anerkennung unterstützt. Wir bestärken die Kinder darin, eigene Fragestellungen einzubringen, ihre Kreativität zu entfalten und zu nutzen.

 

Wir stellen die ganzheitliche Entwicklung der Kinder in den Mittelpunkt.

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag umzusetzen, fördern wir die Kinder in ihren

motorischen, emotionalen, kreativen, kognitiven, musischen und sozialen Fähigkeiten. Wechselnde Unterrichtsmethoden, Lernen mit allen Sinnen, vielfältige Angebote in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur, Musik sowie Klassenfahrten, außerschulische Lernorte und Partner unterstützen den ganzheitlichen Prozess.

 

Wir fördern jedes Kind unter Berücksichtigung seiner individuellen Fähigkeiten.

Die Basis einer individuellen Förderung an unserer Schule bildet der differenzierte Klassenunterricht. Ausgehend hiervon werden die Kinder durch individuelle Unterrichtsangebote, Aufgabenformate, Unterrichtsmaterialien, sowie offene Unterrichtsformen gefördert. Dies schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder Problemen beim Lernen genauso ein, wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.

 

Wir unterstützen Kinder darin, leistungsbereite und kompetente Lerner zu werden.

Methodenlernen, Einsatz neuer Medien, fächerübergreifendes Lernen, Projektarbeit und kooperative Lernformen sind grundlegend, um erfolgreiches, eigenver-antwortliches und selbstständiges Lernen zu ermöglichen. Unsere Schülerinnen und Schüler werden so angeleitet, lehrplan-, leistungs- und kompetenzorientiert zu lernen, sich Ziele zu setzen und diese eigenständig motiviert zu verfolgen.

 

Wir pflegen einen toleranten, respektvollen, offenen und werteorientierten Umgang im täglichen Schulleben

Sowohl im alltäglichen Miteinander, als auch durch die Behandlung im Unterricht, werden basierend auf christlichen und sozialen Wertvorstellungen an unserer Schule Toleranz, Hilfsbereitschaft, demokratisches Handeln, Freundlichkeit, Rücksichtnahme, Team- und Konfliktfähigkeit vermittelt und als Grundlage eines fröhlichen und friedlichen Miteinanders angesehen. Diesen Bildungs- und Erziehungsauftrag setzen Eltern, Lehrer und pädagogische Mitarbeiter der OGS gemeinsam um.

 

 

Wir gestalten ein vertrauensvolles und transparentes Miteinander zwischen Elternhaus und Schule.

Kommunikation, Unterstützung und Offenheit sind uns ein wichtiges Anliegen in der

Zusammenarbeit mit den Eltern. Basierend auf Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung sind dies wichtige Voraussetzungen für das Wohl und das erfolgreiche Lernen der Kinder. Daher tauschen wir uns regelmäßig in Einzelgesprächen, sowie den unterschiedlichen Gremien aus und informieren die Eltern umfassend. Die Eltern unterstützen uns aktiv durch Taten und Ideen. Verbesserungsvorschläge und unterschiedliche Sichtweisen sind für alle Beteiligten Anlass für gemeinsame Gespräche.

 

Wir arbeiten im Team, um unsere Ziele zu verwirklichen und weiterzuentwickeln.

Die professionelle Zusammenarbeit als Team im Kollegium, Schulleitung, Verwaltung und OGS ermöglicht uns, dass die unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen aller zum Tragen kommen. Fortbildungen des gesamten Teams sind hierbei ebenso selbstverständlich wie Fortbildungen einzelner. Alle am Schulleben Beteiligten kooperieren, um die Entwicklung des einzelnen Kindes zu fördern. Unsere Zusammenarbeit ist durch Achtung und Anerkennung geprägt

 

1.2 Richard-Schirrmann

Unsere Schule wurde 1997 nach dem Begründer des ersten Jugendherbergswerkes Richard Schirrmann benannt. Richard Schirrmann wurde im Jahr 1874 als Sohn eines Lehrers in Grunefeld bei Braunsberg geboren. 1895 legte er sein Examen als Lehrer ab. Während seiner Tätigkeit als Lehrer entwickelte er bei Unterrichtsveranstaltungen im Freien die Idee der „Wandernden Schule“.

Im Jahre 1903 wurde er nach Altena im Sauerland versetzt. Hier baute er die pädagogischen Ziele der „Frischluft- und Freiluftschule“ weiter aus: Der Lehrer soll nicht nur Vermittler von Kenntnissen und Fertigkeiten sein, sondern auch ein Führer, Erzieher und Kamerad der Schüler. Nach einer mehrtägigen Wanderung mit seinen Schülern, bei der die Gruppe während eines Unwetters mangels anderer Alternativen spontan ein Behelfsquartier in einer Dorfschule einrichten musste, errichtete er probeweise 1907 die erste Jugendherberge in Altena. 1909 entwickelte Schirrmann die Idee eines flächendeckenden Netzwerkes derartiger Jugendherbergen. 1910 schrieb er einen Beitrag für die Kölnische Zeitung, in dem er seine Ziele darlegte. Er bekam bald viel Unterstützung und Spenden.

1912 wurde die Burg Altena auf seine Initiative hin als erste eigenständige Jugendherberge der Welt eingerichtet, dort wurde er auch der erste Herbergsvater. Acht Jahre später gab es bereits 700 weitere Jugendherbergen. Nach der Gründung des Reichsjugendherbergsverbandes 1919 ließ er sich 1922 vom Schuldienst beurlauben, um sich ganz auf seine Aufgabe konzentrieren zu können.

Im August 1920 erschien die erste Nummer der Zeitschrift „Jugendherberge“ unter der Schriftleitung von Julius Schult. Im Bereich Sauerland gab es 43403 Übernachtungsmöglichkeiten. Zwölf Jahre später, im Jahre 1932, gab es in Deutschland 2124 Jugendherbergen. Im Jahre 1933 wurde der JH-Verband als „Abteilung“ der Reichsjugendführung unterstellt, und 1936 legte Richard Schirrmann den Vorsitz der IYHF (International Youth Hostel Ferderation) auf Verlangen der Nationalsozialisten nieder. Nach dem zweiten Weltkrieg machte er sich um den Wiederaufbau des Jugendherbergswerkes in Deutschland und in der Welt verdient. Am 30.10.1949 war die Neugründung des deutschen Jugendherbergswerkes anlässlich einer Feierstunde auf Burg Altena. Richard Schirrmann wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt. Bis zuletzt galt Richard Schirrmanns Denken und Schaffen dem Jugendherbergswerk und dem Werben für seine Idee, wobei dessen internationaler Gedanke „Jugendherbergen auf der ganzen Welt als Friedensbrückenbauten“ ihm seit dem zweiten Weltkrieg immer stärker am Herzen lag. Im Jahre 1952 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz verliehen, und 1954 erhielt er die Ehrenbürgerschaft der Stadt Altena.

Richard Schirrmann starb im Alter von 87 Jahren im Jahre 1961.

Mehr Informationen zum heutigen Jugendherbergswerk:

http://www.jugendherberge.de
http://www.djh-hessen.de/ueber_uns/schirrmann.php

 

1.3 Organisatorisches (Standort, Raumangebot, Mitarbeiter und Unterrichts-

       zeiten)

Die Grundschule Hoisten, war bis 2004 eine kath. Grundschule in der Trägerschaft der Stadt Neuss. 2004 wurde sie durch ein eindeutiges Elternvotum in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.

Die Schule liegt zwischen den Straßen Lohstraße, Hochstadenstraße und Hoistener Schulstraße. Von der stark befahrenen Villestraße, ist sie durch die Bebauung gut abgeschirmt.

Der älteste Teil des Schulgebäudes wurde 1956 fertiggestellt. Im Jahr 2006 wurde die Schule umfassend renoviert und es entstand ein durch die Einführung der OGS notwendig gewordener Erweiterungsbau. Das Schulgebäude umfasst nun acht Klassenräume, drei Gruppenräume für die offene Ganztagsschule mit Küche und eine Aula im Obergeschoss des Neubaus. Die Aula kann bei Bedarf in zwei Räume geteilt werden.

Unsere Schule verfügt über eine eigene Turnhalle. Neben dem Schulhof befindet sich ein großer Spielplatz. Das dort befindliche Klettergerüst ist von unserem Förderverein mitfinanziert worden. So können unsere Schulkinder bei entsprechendem Wetter, den Spielplatz nutzen.

Zurzeit werden in acht Klassen 210 Kinder unterrichtet und es gibt drei Gruppen mit 120 Kindern in der OGS. Das Kollegium besteht in diesem Schuljahr aus 12 Lehrer/innen, einer Lehramtsanwärterin und 14 pädagogischen Mitarbeitern in der OGS. Hinzu kommen die Sekretärin und der Hausmeister.

 

1.4 Unterrichtsorganisation

Die Schule organisiert den Unterricht gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW. An der GGS Richard-Schirrmann sind die Jahrgänge 1 und 2 als flexible Schuleingangsphase strukturiert, das heißt, die Schüler verbleiben in der flexiblen Schuleingangsphase mindestens ein bis maximal drei Jahre. Die Klassen sind jahrgangsbezogen gebildet.

Bei der Gestaltung des Stundenplans wird Wert darauf gelegt, dass in der Schuleingangsphase nach Möglichkeit der überwiegende Teil des Unterrichts einer Klasse in der Hand der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers liegt, und dass die Fächer Religion, Englisch, Sport, Musik und Kunst von Fachlehrer/innen erteilt werden. Im 3. und 4. Schuljahr wird nach Möglichkeit der Mathematik- oder Sachunterricht von einer weiteren Fachlehrerin erteilt.

An unserer Schule gilt bei der Klassenverteilung, unter gegebenen Voraussetzungen, das Prinzip, dass eine Lehrkraft ihre Klasse durchgehend vier Jahre betreut.

Zu Beginn jedes Schuljahres wird zunächst einmal festgelegt, wie die Stundentafel der AO-GS (Ausbildungsordnung Grundschule) umgesetzt wird, d. h. welche Lehrkräfte unterrichten welches Fach in den einzelnen Klassen. Gibt es dann auf Grund des vom Schulamts zugewiesenen Lehrerstunden die Möglichkeit, weitere Stunden anzubieten, wird dies jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres festgelegt. Mit Blick auf die Kinder und der zur Verfügung stehenden Stunden bieten wir folgende Möglichkeiten an unserer Schule an:

Förderband (siehe Punkt 4.2.1)

Dyskalkulie-Förderung (siehe Punkt 4.2.2) à ausgebildete Lehrkräfte stehen zur Verfügung

LRS-Förderung (siehe Punkt 4.2.3)à ausgebildete Lehrkräfte stehen zur Verfügung

Begabtenförderung (siehe Punkt 4.2.4)

Team in verschiedenen Klassen

Zusätzliche Sportförderstunde in der 1. Klasse à Förderung der koordinativen Fähigkeiten, ausgebildete Lehrkräfte stehen zur Verfügung.

Schulchor à in Zusammenarbeit mit der Musikschule,

Basketball AG

Die Entscheidung der Lehrerkonferenz wird in der darauffolgenden Schulpfleg-schaftssitzung transparent gemacht.

Der Unterrichtsbeginn an unserer Schule ist als offener Unterrichtsbeginn gestaltet. Ab

8.00 Uhr  - Unterrichtsbeginn ist 8.15 Uhr -  können die Kinder in ihre Klassenräume gehen und sich mit den vorhandenen Lernmitteln, Büchern und Spielen beschäftigen.

 

1. Stunde          8.15 Uhr –  9.00 Uhr

2. Stunde          9.00 Uhr –  9.45 Uhr

Frühstück          9.45 Uhr –  9.55 Uhr

I. Pause             9.55 Uhr – 10.15 Uhr (1. Spielpause)

3. Stunde       10.10 Uhr  – 10.55 Uhr

4. Stunde       10.55 Uhr – 11.40 Uhr

II. Pause         11.40 Uhr – 11.55 Uhr (2. Spielpause)

5. Stunde       11.55 Uhr – 12.40 Uhr

III. Pause        12.40 Uhr – 12.45 Uhr

6. Stunde       12.45 Uhr – 13.30 Uhr

 

 

1.4.1 Vertretungskonzept

Im Rahmen des Vertretungskonzeptes vermeidet die Schule Unterrichtsausfall:

Vertretungskonzept der GGS Richard-Schirrmann

 

Kurzfristiger Unterrichtsausfall

Maßnahmen:

 

         angeordnete Mehrarbeit

         Vertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden (Einsatz von Lehrkräften aus Fördergruppen und Doppelbesetzungen).

         Fällt eine Kollegin aus dem Förderband aus, werden die entsprechenden Kinder, in Klassen außerhalb des Förderbandes, aufgeteilt. Bei dem Ausfall von zwei oder mehr Kolleginnen wird ad hoc entschieden.

         Aufteilen der Kinder auf alle Klassen

-           Die vorher unterrichtende Kollegin teilt die Kinder auf.

-           In der 1. Stunde teilt die Parallelklassenlehrerin die Kinder auf. Ist diese nicht im Haus, entscheidet die Schulleitung oder ihre Vertretung, wer die Kinder aufteilt.

-           Jede Klassenlehrerin erstellt zu Beginn eines Schuljahres für ihre Klasse eine schriftliche Gruppeneinteilung. Diese hängt im Klassenzimmer und befindet sich zusätzlich im Klassenbuch. Die Kinder sind hierüber informiert. Sie wissen, dass sie sich bei der aufteilenden Lehrkraft wieder melden müssen, wenn sich die zu besuchende Klasse nicht im Klassenraum befindet.

-           Im Klassenbuch befindet sich ein Gesamtstundenplan, auf dem Sport- und Schwimmstunden eingetragen sind und wann die einzelnen Klassen Unterrichtsschluss haben.

-           Während der Frühstückspause verbleiben die aufgeteilten Kinder in den

Klassen, in die sie aufgeteilt wurden.

-           Jede Klassenlehrerin bespricht mit ihren Kindern Arbeitsmaterialien zur

selbstständigen Bearbeitung im Falle des Aufteilens. Diese sollten eine Schulstunde umfassen. Ausgenommen hiervon ist die Arbeit an der Rechtschreibwerkstatt.

 

         Nach Möglichkeit informiert die erkrankte Kollegin Herrn Leweke oder Fr. Drossart (es wird bekannt gegeben, wenn Hr. Leweke nicht im Haus ist) telefonisch zu Hause und teilt mit, woran die zu unterrichtenden Kinder zu weiter arbeiten können. Ist die Kollegin in der Lage, dies schriftlich zusammenzufassen, wird dies auf dem entsprechenden Formular erledigt und weitergereicht. Herr Leweke oder Fr. Drossart halten die mündlich mitgeteilten Informationen ebenso auf dem Formular fest. Auf diesem Formular wird im Vertretungsunterricht eingetragen, was im jeweiligen Fach unterrichtet wurde und welche Hausaufgaben gegeben wurden. Das Formular liegt auf dem Lehrertisch im Klassenraum. Sollte der Vertretungsfall länger als einen Tag andauern, sind die Kolleginnen, die vertreten verpflichtet, sich hier zu informieren, was weiter unterrichtet werden soll. Kann die erkrankte Kollegin nicht anrufen, erstellt die Parallelklassenlehrerin, mit Hilfe der Fachlehrerinnen, vor dem Unterricht oder in der 1. großen Pause einen Unterrichtsplan.

 

Längerfristiger Unterrichtsausfall

Dauert die Vertretungssituation länger an, wird ein langfristiger Vertretungsplan erstellt und die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler informiert. Zeichnet sich ein mindestens sechswöchiger Ausfall einer Lehrkraft ab, wird durch die Schulleitung eine Ersatzkraft beim Schulamt beantragt. Zuvor fragt die Schulleitung Teilzeitkräfte, ob diese vorübergehend ihre Stunden aufstocken würden. Die OGS informiert sich am Aushang über mögliche Vertretungspläne.

Jede Kollegin hat eine aktuelle Mappe mit den Beobachtungsbögen und Notenlisten. Die Kolleginnen tragen dafür Sorge, dass diese im Bedarfsfall weitergeleitet werden kann.

 

Für den Vertretungsplan gilt:

       Unterrichtsausfall wird soweit wie möglich vermieden.

       Vertretung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden abgedeckt.

       Darüber hinaus wird Vertretungsunterricht soweit wie möglich durch Mehrarbeit abgedeckt.

       Kolleginnen, die eine Vertretungsstunde übernehmen, tragen diese ins Klassenbuch ein.

       Bei vorhersehbaren Fehltagen wird die Vertretung im Vorfeld im Kollegium geregelt oder getauscht, ansonsten schreibt die Schulleitung die Vertretung der Aufsicht mit auf.

       Dauert die Erkrankung einer Lehrkraft länger als 3 Tage, benennt die Schulleitung eine verbindliche Vertretungskraft zur Führung der Klassengeschäfte und zur Koordination des Ablaufs.

       Ist eine sinnvolle Vertretung durch eine andere Lehrkraft nicht möglich, muss Unterricht ausfallen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Unterrichtsausfall alle Klassen gleichmäßig betrifft.

       Kinder dürfen nur abweichend vom regulären Stundenplan nach Hause geschickt werden, wenn die Stundenplanänderung mindest. 1 Tag vorher den Eltern in geeigneter Form bekannt gegeben wurde, oder wenn die Eltern über telefonischen Kontakt informiert wurden und ihr Einverständnis gegeben haben.